ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der Firma Kaneen Electronics in Wuppertal

§1 Allgemeines

  1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Kaneen Electronics gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie die aktuelle Preisliste. Entgegenstehende Vereinbarungen, auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners, gelten nur im Falle der schriftlichen Bestätigung durch Kaneen Electronics. Nebenabreden und Ergänzungen sind ebenfalls nur bei schriftlicher Bestätigung durch Kaneen Electronics gültig.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

§2 Angebote und Termine
  1. Vertragsangebote von Kaneen Electronics sind freibleibend.
  2. Mündliche Auskünfte und Zusagen bzw. Werbe- und Prospektaussagen sind freibleibend und stellen keine Zusicherungen oder Garantien dar. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  3. Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollte Kaneen Electronics aufgrund Verzögerungen seitens der Zulieferfirmen (Produzenten) in Leistungs- oder Lieferungsverzug geraten, so hat Kaneen Electronics dies in keinem Falle zu vertreten, ebenso wenig Verzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Streik, Naturkatastrophen etc. bedingt werden. Führen solche Ereignisse zu Lieferverzögerungen von mehr als drei Monaten, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

§3 Leistungsumfang
  1. Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem formlosen Kundenauftrag, der nur auf gesonderten Kundenwunsch schriftlich bestätigt wird. Bei Reparaturen führt Kaneen Electronics diese grundsätzlich am Standort des Gerätes durch oder, soweit dies nicht möglich sein sollte, in der eigenen Werkstatt. Die Kosten für Hin- und Rücktransport und das Transportrisiko trägt der Kunde. Der Kunde kann den Auftrag jederzeit schriftlich widerrufen, jedoch werden alle bis zum Eingang des Widerrufs bei Kaneen Electronics entstandenen Kosten, auch für erbrachte Leistungen, in vollem Umfang an den Kunden weitergegeben. Soweit eine Gerätebestellung nicht mehr storniert werden kann, hat der Kunde eine Abnahmeverpflichtung. Erstellt Kaneen Electronics auf Kundenwunsch einen Kostenvoranschlag, so kann Kaneen Electronics diesen - ohne gesonderte Information des Kunden – um 15 % überschreiben. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig. Ein Umtausch oder Rücknahme von gelieferten oder bestellten funktionierenden Teilen ist ausgeschlossen. Teillieferungen bzw. Teilleistungen sind zulässig.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Die von Kaneen Electronics erbrachte Leistung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und bar gegen quittierte Firmenrechnung zu vergüten. Alle Leistungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Gerätepreise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen und Installation. Die Verpackung wird zu Selbstkostenpreisen berechnet und nur zurückgenommen, wenn der Verkäufer kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes geht mit Verlassen des Auslieferungslagers oder der Werkstatt von Kaneen Electronics auf den Kunden über.
  2. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung von Kaneen Electronics zu vertreten ist, kann Kaneen Electronics den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Berücksichtigt Kaneen Electronics Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
  4. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt.
  5. Im Rahmen einer Garantie anfallende Arbeiten sind kostenlos, sofern der Kunde die Garantie durch entsprechende Unterlagen nachweist. Im Übrigen sind diese Arbeiten zu den normalten Sätzen lt. Preisliste zu vergüten. Reklamationsansprüche bestehen nur bei Vorlage der Rechnung.
  6. Konditionen für Reparaturen und Geräteeinbauten und -anschlüsse:
  1. Pauschale für An- und Abfahrt, Reisezeit wird der Arbeitszeit zugerechnet.
  2. bei Reparaturaufträgen berechnet sich die Arbeitsleistung nach einer Arbeitswertetabelle.
  3. bei Geräteeinbauten und -anschlüssen werden angebrochene Viertelstunden voll berechnet
  4. der Materialverbrauch.
Kosten, die durch vergebliche Anfahrten wegen Nichteinhaltung von Terminabsprachen durch den Kunden verursacht werden, sind gem. (6) a)-c) zu vergüten.

§5 Aufrechnung und Zurückhaltung
  1. Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§6 Eigentumsvorbehalt
  1. Kaneen Electronics behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die Kaneen Electronics gegen den Kunden zustehen, vor.
  2. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht berechtigt.
  3. Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zum dem der von Verkäufer gelieferten Ware entspricht.
  4. Ist der Kunde ganz oder teilweise in Zahlungsverzug, dann ist Kaneen Electronics berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden abzuholen. Soweit der Kunde Nutzungen gezogen hat, die Ware beschädigt oder im Wert gemindert wurde, sind diese Einbußen/Nutzungen zu vergüten.

§7 Gewährleistung
  1. Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl von Kaneen Electronics zunächst auf Nachbesserung oder Ergänzungslieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der mind. zweimaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Der Kunde muss sich jedoch die Nutzungszeit des Gerätes anrechnen lassen. Grundsätzlich wird von einem Minderwert in Höhe von 20 % ausgegangen, der aber im Einzelfall auch höher sein kann. Dem Kunden steht jedoch frei, einen geringeren Wertverlust nachzuweisen.
  2. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Kaneen Electronics.
  3. Die Gewährleistung für Neugeräte richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen bzw. die vom Hersteller angegebene Gewährleistungsfrist.
  4. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung/Lieferung schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
  5. Kaneen Electronics wird von der Verpflichtung zur Gewährleistung frei, wenn der Mangel auf unsachgemäßen Gebraucht, Bedienungsfehler des Kunden, Beschädigung bei Selbstabholung oder höhere Gewalt zurückzuführen ist.
  6. Im Falle der Nachbesserung oder bei Austausch von Geräteteilen im Rahmen einer Reparatur erwirbt Kaneen Electronics das Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Bei einer Ersatzlieferung wird Kaneen Electronics mit Austausch des Ersatzgerätes beim Kunden Eigentümer der auszutauschenden Geräte.

§8 Haftung
  1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit Kaneen Electronics oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden einschl. solcher Schäden, die nicht an den Geräten selbst, sondern durch deren bestimmungsgemäße Benutzung bzw. Unbrauchbarkeit an anderen Geräten, Personen oder Sachen entstanden sind.) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder dem Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften beschränkt sich die Haftung von Kaneen Electronics der Höhe nach auf den Umfang der allgemeinen Haftpflichtversicherung von Kaneen Electronics. Die Ersatzpflicht ist in jedem Falle auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§9 Allgemeine Bestimmungen
  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von Kaneen Electronics abzutreten.
  2. Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierende Streitigkeiten ist Wuppertal.

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